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Inobhutnahme ist eine Maßnahme gemäß § 42 SGB VIII.
Es dient dem Wohl des Kindes und bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt.
Das stationäre Clearing ist eine intensive Form der Hilfe zur Erziehung, die sich unter dem § 27 SGB VIII einordnen lässt.
Es werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die gemeinsam mit ihren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten minimal bereit sind, mit den Mitarbeitenden der Einrichtung zusammenzuarbeiten, um am Ende des Clearingprozesses gemeinsam über die weitere Perspektive zu entscheiden.
Die Erziehung in Heimen ist in § 34 des SGB VIII verankert.
Kinder und Jugendliche, die zunächst nicht in ihre Herkunftsfamilie zurückgeführt werden können, verbleiben bei Bedarf über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung und werden betreut.
Verselbstständigung ist eine Leistung gemäß § 41 SGB VIII.
Hierfür steht für einen geeigneten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen eine separat zugängliche Wohnung bereit, die voll ausgestattet ist. Der junge Mensch lernt im geschützten Rahmen eine strukturierte und selbständige Lebensführung kennen. Ziel ist es, eine reizvolle Perspektive auf autonomere Lebensführung zu schaffen.
Rechtliche Grundlage § 20 SGB VIII
Im Rahmen dieser Maßnahme können Eltern eine zeitlich begrenzte Anleitung und Unterstützung bei der Grundversorgung der Kinder und bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Dies kann z.B. dann gegeben sein, wenn Eltern aufgrund einer Erkrankung für einen gewissen Zeitraum ausfallen und andere familiäre Ressourcen nicht vorhanden sind.

Rechtliche Grundlage § 31 SGB VII
Wir unterstützen Familien in ihren Erziehungsaufgaben bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Bei den von uns angebotenen Familienhilfen findet die Arbeit im häuslichen Umfeld der Familie statt und bezieht deren Lebenswelt ein. Die Familienmitglieder werden ermutigt und empowert, Problemlagen selbstständig konstruktiv zu verändern und ihre Lebensanforderungen zukünftig eigenverantwortlich zu meistern. Unsere fachliche Haltung beinhaltet auch – neben Zuhören, Verständnis zeigen, Eigenaktivität ermutigen, – sich „Querlegen“, Widersprüche aufzeigen und auf der Erfüllung von Absprachen bestehen.
Das Unterstützungsangebot in der Familienhilfe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen in der Familie und kann vielfältig sein. In der Zusammenarbeit mit der Familie werden dabei Ressourcen der Familienmitglieder, sowie in deren Umfeld erschlossen und aktiviert, damit die Familie ihre Alltags- und Erziehungsaufgaben wieder selbständig bewältigen kann.

Versorgung von Kindern in Notsituationen
Im Rahmen dieser Maßnahme können Eltern eine zeitlich begrenzte Anleitung und Unterstützung bei der Grundversorgung der Kinder und bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Dies kann z.B. dann gegeben sein, wenn Eltern aufgrund einer Erkrankung für einen gewissen Zeitraum ausfallen und andere familiäre Ressourcen nicht vorhanden sind.
