Inobhutnahme ist eine Maßnahme gemäß § 42 SGB VIII.
Es dient dem Wohl des Kindes und bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt.
Das stationäre Clearing ist eine intensive Form der Hilfe zur Erziehung, die sich unter dem § 27 SGB VIII einordnen lässt.
Es werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die gemeinsam mit ihren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten minimal bereit sind, mit den Mitarbeitenden der Einrichtung zusammenzuarbeiten, um am Ende des Clearingprozesses gemeinsam über die weitere Perspektive zu entscheiden.
Die Erziehung in Heimen ist in § 34 des SGB VIII verankert.
Kinder und Jugendliche, die zunächst nicht in ihre Herkunftsfamilie zurückgeführt werden können, verbleiben bei Bedarf über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung und werden betreut.
Verselbstständigung ist eine Leistung gemäß § 41 SGB VIII.
Hierfür steht für einen geeigneten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen eine separat zugängliche Wohnung bereit, die voll ausgestattet ist. Der junge Mensch lernt im geschützten Rahmen eine strukturierte und selbständige Lebensführung kennen. Ziel ist es, eine reizvolle Perspektive auf autonomere Lebensführung zu schaffen.